Das System der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) wird umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt.
Grundsätzlich sind selbständig Tätige (Unternehmer) bzw. die von ihnen getätigten Umsätze (Honorareinnahmen, Vergütungen, Verkaufserlöse) umsatzsteuerpflichtig. Das heißt, Unternehmer berechnen ihren Kunden ein Nettohonorar zzgl. 19%* (oder ggf. 7%*) USt. Das Nettohonorar ist die tatsächliche beim Unternehmer verbleibende Einnahme, die USt wird an das Finanzamt abgeführt.
* Achtung: Bis 31.12.2020 gelten die Steuersätze 16% und 5%. Alle Infos zur Senkung der Umsatzsteuer finden Sie im folgenden BMF-Schreiben: BMF-Schreiben v 30.05.2020 "Umsatzsteuer; Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020"
Vorsteuer geltend machen
Das System der USt sieht vor, dass nur der Endverbraucher (Privatpersonen) mit der USt belastet werden soll. Der Unternehmer selbst kann sich die USt, die ihm von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird (z.B. die Telefonrechnung), unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt als sogenannte „Vorsteuer“ erstatten lassen.
Vorsteuer und Umsatzsteuer verrechnen: Eine Beispielrechnung
Die Honorareinnahmen betragen 20.000,— € netto
zzgl. 19% USt = 3.800,— €
ergibt 23.800,— € brutto.
Die Eingangsrechnungen von anderen Unternehmen (Telefon, Büromaterial, Wareneinkauf etc.) betragen 15.000,— € netto
zzgl. 19% USt (Vorsteuer) = 2.850,— €
ergibt 17.850,— € brutto.
Umsätze netto: 20.000,- € | 3.800,- € Umsatzsteuer |
Kosten/Ausgaben netto: -15.000,- € | -2.850,- € Vorsteuer |
= 950,- € Zahllast an das Finanzamt |
Die Ausnahmen
Von der Umsatzsteuerpflicht gibt es Ausnahmen, z.B.
- Kleinunternehmer
- bestimmte Umsatzsteuerbefreiungen (z. B. Ärzte, Versicherungsvertreter, siehe dazu § 4 UStG)
Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Bestimmte Umsätze unterliegen einem Steuersatz von 7%.