Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich am 24.11.2021 auf die Modalitäten zur Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Der Instrumentenmix aus Kurzarbeitergeld und Corona-Wirtschaftshilfen wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Für Unternehmen wird das aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar 2022 bis Ende Juni 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus mit der Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zu 1.500 € im Monat an Zuschüssen erhalten können, bis Ende Juni 2022 verlängert. Die Verlängerung gilt ebenfalls für die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegen.
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Die Förderprogramme Überbrückungs- und Neustarthilfen sind zum 30.06.2022 beendet worden. Nun müssen die Schlussabrechnungen erstellt werden.
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