Bestimmte Versicherungsbeiträge sind als sogenannte „Vorsorgeaufwendungen“ bei der Einkommensteuerveranlagung steuerlich abzugfähig. Grundsätzlich sind dies Versicherungen, die das eigene Leben und die eigene Gesundheit versichern, also zum Beispiel Renten-, Kranken- und Lebensversicherungen, sowie Versicherungen gegen Schäden, die man anderen zufügt (Haftpflichtversicherungen).
Als Vorsorgeaufwendungen nicht abzugfähig sind dagegen Sachversicherungen wie Kasko-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen. Diese können jedoch gegebenenfalls Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, sofern sie mit einer Einkuntsart zusammenhängen, wie z.B. bei einer Berufsrechtsschutzversicherung bei Selbständigkeit.
Als Vorsorgeaufwendungen können Beiträge zu folgenden Versicherungen abzugfähig sein:
Riester-Rentenversicherungen werden durch Zulagen und Sonderausgabenabzug stärker staatlich gefördert.