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Leistungen

Finanzbuchhaltung

Als Unternehmer müssen Sie für steuerliche Zwecke, aber ggf. auch auf Grund handelsrechtlicher oder anderer gesetzlicher Vorschriften sowie für Ihre Banken eine Finanzbuchhaltung erstellen. Sie ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und die Basis für die Erstellung laufender Betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA), von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen sowie des Jahresabschlusses und damit der Unternehmensbesteuerung.

Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, unterstützen wir Sie gerne je nach Ihren Wünschen und Vorstellungen bei der Erfassung Ihrer Buchhaltung. Dabei wird der Umfang der Finanzbuchhaltung an Ihr Unternehmen, an Ihre individuellen Wünsche und an die Vorgaben der gesetzlichen Gewinnermittlungsart angepasst.

Mögliche Varianten des Leistungsumfangs

Klassisch: Einreichung im Pendelordner, vollständige Bearbeitung durch uns

Sie reichen uns Ihre Buchhaltungsunterlagen in klassischer Form als Originalbelege in einem „Pendelordner“ ein. Wir erfassen die kompletten Geschäftsvorfälle und senden Ihnen alle Auswertungen auf Papier oder per E-Mail zu.

Online: Belege scannen, Auswertungen online abrufen

Sie bevorzugen die technische Lösung und scheuen sich nicht, Daten mit dem PC über das Internet zu versenden? In diesem Fall können Sie auf den klassischen „Pendelordner“ verzichten. Sie scannen alle Belege ein und übermitteln Sie an unser Rechenzentrum. Dort können wir sie elektronisch abrufen und direkt in unserem Buchhaltungsprogramm verarbeiten. Sie können bei dieser Variante sogar selbst – sofern gewünscht – Kontierungen vornehmen. Da uns Ihre Daten zeitnah zur Verfügung gestellt werden können, ist eine zeitnahe Buchungserfassung möglich. Und da alles online erledigt wird, können Sie selbstverständlich auch Ihre Auswertungen online abrufen.

Für Selbstbucher: Prüfen, übermitteln, Jahresabschluss erstellen

Sie möchten Ihre laufende Buchhaltung selbst erstellen? Auch in diesem Fall können wir Sie auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen. Wir können Ihre Daten z.B. monatlich bei uns einspielen, um Sie auf Logik zu überprüfen und ggf. auch Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und/ oder Zusammenfassenden Meldungen für Sie an die entsprechenden Institutionen übermitteln. Natürlich erstellen wir für Sie auch einfach nur den Jahresabschluss.

Allgemeines Leistungsangebot

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung inkl. Kontieren
  • Digitale Finanzbuchhaltung
  • Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Belege zur Sicherstellung des Vorsteuerabzugs
  • Offene-Posten-Buchhaltung (Kunden-Forderungen + Lieferanten-Verbindlichkeiten)
  • Ggf. Einrichtung einer Kostenrechnung
  • Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung und Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Begleitung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sowie Betriebsprüfungen des Finanzamtes.

Fragen Sie uns

Sie haben steuerliche Fragen oder möchten wissen, wie wir Sie unterstützen können?

Lohnbuchhaltung

Sobald Sie als Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie neben den Lohn- und Gehaltszahlungen eine ganze Reihe an Melde- und Zahlungspflichten erfüllen. Diese Aufgaben sind zeitaufwändig, erfordern umfangreiche Kenntnisse und werden — bedingt durch ständige Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht — immer komplizierter. mehr

Steuertermine

Fälligkeit Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
Fälligkeit Umsatzsteuer-Vorauszahlungen und Lohnsteuer
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