Lohnbuchhaltung
Sobald Sie als Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie neben den Lohn- und Gehaltszahlungen eine ganze Reihe an Melde- und Zahlungspflichten erfüllen. Diese Aufgaben sind zeitaufwändig, erfordern umfangreiche Kenntnisse und werden — bedingt durch ständige Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht — immer komplizierter. Für Unternehmen ist es oft betriebswirtschaftlich effizienter, die Lohn- und Gehaltsabrechnung teilweise oder vollständig an Spezialisten auszulagern und damit eine vollständige, korrekte und professionelle Lohnbuchhaltung zu gewährleisten.
Wir von KSL3 können Sie im Bereich der Lohnbuchhaltung unter Anderem mit den folgenden Leistungen unterstützen.
Gestaltung der Lohn- und Gehaltsfindung
Wir beraten Sie hinsichtlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten bei der optimalen Gehaltsfindung für neue Arbeitnehmer oder bei Gehaltserhöhungen.
Eintritt des Arbeitnehmers
- Anlage von Personalstammdaten
- Anmeldung des Arbeitnehmers bei den Sozialversicherungsträgern
- Erstellung von Sofortmeldungen
Während der Anstellung: laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Ermittlung der Gesamtbezüge
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Laufende Pflege von Personalstammdaten
- Laufende Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen an das Finanzamt zur Meldung der abzuführenden Lohnsteuerbeträge
- Laufend Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen zur Meldung der Sozialversicherungsbeiträge
- Notwendige Beitragsmeldungen z.B. an Versorgungswerke
- Erstellung und Übermittlung von Lohnfortzahlungserstattungsanträgen an die Krankenkassen bei krankheitsbedingtem Ausfall Ihrer Arbeitnehmer
Nach Ablauf des Jahres
- Abschluss der Lohnkonten
- Entgeltmeldung an die zuständige Berufsgenossenschaft
- Meldungen an die Agentur für Arbeit (z.B. Schwerbehindertenabgabe)
- Übermittlung von Jahresmeldungen an die Sozialversicherungsträger
- Berechnung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs (Pflicht bei Beschäftigung von mehr als 10 Arbeitnehmern)
- Erstellung von Statistikmeldungen
Im Bedarfsfall
- Wir begleiten Lohnsteuer-Außenprüfungen sowie Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger.
- Wir berechnen vor Einstellung eines Arbeitnehmers, welche Kosten auf Sie zukommen.
Fragen Sie uns
Sie haben Fragen zur Lohnbuchhaltung oder möchten wissen, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können?
Sprechen Sie uns an:
Tel. 0201 / 87282-0
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