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Steuerwissen

Pflichtangaben in Kleinbetragsrechnungen bis 250,—€

Umsatzsteuer

Sobald der Brutto-Rechnungsbetrag einer Rechnung bis 250,— €  ist, spricht man von einer Kleinbetragsrechnung. Auch auf Kleinbetragsrechnungen müssen einige Pflichtangaben enthalten sein:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens (und zwar nur des leistenden Unternehmens, nicht des Rechnungsempfängers).
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Menge und handelsübliche Bezeichnung der erbrachten Leistung oder der gelieferten Ware
  4. Entgelt sowie USt-Betrag in einer Summe (= Bruttobetrag) sowie der Steuersatz (7%* oder 19%*) und ggf. ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung (z.B. bei Kleinunternehmern).

* Achtung: Bis 31.12.2020 gelten die Steuersätze 16% und 5%. Alle Infos zur Senkung der Umsatzsteuer finden Sie im folgenden BMF-Schreiben: BMF-Schreiben v 30.05.2020 "Umsatzsteuer; Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020"

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