Steuerberatung
Unser Ziel ist es, Ihre Steuerbelastung im privaten wie im unternehmerischen Bereich zu optimieren. Dazu erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam individuelle Lösungen und entlasten Sie in vielen Bereichen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Melde- und Erklärungspflichten.
Wer kann von uns steuerlich beraten werden?
Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen wie Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), Freiberufler, Vereine, Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) in steuerlichen Angelegenheiten.
Unsere Leistungen für Privatpersonen
- Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung
- Erstellung von Feststellungserklärungen für z.B. Erbengemeinschaften
- Beratung in der Nach- und Erbfolge-Planung
- Erstellung von Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide
- Vertretung vor dem und Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Beratung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Beratung und Begleitung bei Steuerstrafverfahren
- Beratung bei Immobilieninvestitionen
Unsere Leistungen für Unternehmen allgemein
- Vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung
- Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen wie:
- Körperschaftsteuererklärungen
- Gewerbesteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärungen
- Kapitalertragsteuer-Anmeldungen
- Feststellungserklärungen
- Erstellung der Finanzbuchhaltung inkl. erforderlicher Meldungen
- Erstellung der Lohnbuchhaltung inkl. erforderlicher Meldungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen gegen fehlerhafte Steuerbescheide
- Vertretung vor dem und Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Vertretung vor dem Finanzgericht
- Beratung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen
- Beratung in der Nach- und Erbfolge-Planung
- Beratung bzgl. Unternehmens(um)gestaltungen: Umwandlungen, Rechtsformwechsel, Zusammenschlüsse
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (Bilanz, Gewinn- und Verlust-Rechnung, Anhang, Ergänzungs- und Sonderbilanzen)
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischen-Bilanzen
- Bei Offenlegungsverpflichtungen z.B. von GmbHs: Übermittlung an den Elektronischen Bundesanzeiger
- Übermittlung der sogenannten „E-Bilanz“ an das Finanzamt
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Begleitung von Bank-Gesprächen
Wir unterstützen Existenzgründer in folgenden Bereichen
- Wahl der passenden Rechtsform
- Personal- und Investitionsentscheidungen
- Erstellung eines Businessplans
- Betriebswirtschaftliche Planungen
- Ermittlung des Liquiditäts- und Investitionsbedarfs
- Begleitung zu Bankgesprächen
- Anmeldung bei Finanzbehörden (Erteilung Steuernummer, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden (Beantragung einer Betriebsnummer, Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft etc.)
- Beratung hinsichtlich Umsatzsteuer-Pflicht oder –Befreiungstatbeständen sowie Abgabepflichten und Abgabezeiträumen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Kleinunternehmer, Soll-Versteuerung, Ist-Versteuerung)
Fragen Sie uns
Sie haben steuerliche Fragen oder möchten wissen, wie wir Sie unterstützen können?
Sprechen Sie uns an:
Tel. 0201 / 87282-0
info@ksl3-steuerberater.de